Damit Arbeitslose den Mut aufbringen, sich selbstständig zu machen, hat der Staat den Gründerzuschuss eingereicht. So ist bei dem Start der Selbstständigkeit eine Absicherung gewährleistet.
Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten, können einen Gründungszuschuss beantragen. Dieser soll sie dabei unterstützen, aus der Arbeitslosigkeit dauerhaft herauszukommen. Da gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit das Geld knapp ist, soll der Zuschuss dazu dienen, laufende Kosten decken zu können. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehört, dass die angestrebte Selbstständigkeit als Hauptberuf ausgeübt werden sollte. Außerdem muss der Gründer noch mindestens einen Anspruch auf 90 Tage Arbeitslosengeld haben. Damit der Zuschuss bewilligt wird, sind außerdem die Fähigkeiten zur Ausübung der angestrebten Selbstständigkeit nachzuweisen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es sein, dass das Arbeitsamt von dem Gründer verlangt, ein Vorbereitungsseminar zu besuchen, bevor der Zuschuss genehmigt wird.
Das Vorhaben wird in Form von einem Businessplan eingereicht. Diesen lässt das Arbeitsamt von einer fachkundigen Stelle prüfen. Wichtig ist es, dass die Finanzierung durchdacht ist und das Konzept keine Lücken aufweist. Wurde der Businessplan abgesegnet, so erhält der Gründer die Zusage für den Zuschuss. Die Zahlung ist in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil erfolgt innerhalb der ersten neun Monate. In diesem Zeitraum erhält der Gründer sein vorher bezogenes Arbeitslosengeld plus der Summe von 300 Euro. Damit soll gewährleistet werden, dass der Gründer auch bei wenig Einnahmen seine Sozialabgaben bedienen und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Nach den neun Monaten ist es möglich, für zusätzliche sechs Monate den Betrag von 300 Euro zu erhalten. Damit diese Zahlungen aber gewährt werden, muss der Gründer nach den neun Monaten nachweisen, dass er aktiv seiner unternehmerischen Tätigkeit nachgeht und diese auch erfolgreich ist. So erfolgreich, dass es nach der kompletten Zuschussphase möglich ist, von den Erträgen zu leben.
Mit der Selbstständigkeit muss der Gründer auch seine Krankenversicherung und andere soziale Absicherungen selbst tragen. Diese Beträge werden dann nicht mehr von dem Arbeitsamt übernommen. Das sind zusätzliche Kosten, die bei der Planung mit einbezogen werden sollten. Bei einer Gründerberatung, die zur Sicherheit vor Beginn der Selbstständigkeit besucht werden sollte, wird auf diese Punkte aber auch explizit hingewiesen.