Bei ausstehenden Zahlungen Inkasso sofort beantragen

Kaum etwas ist ärgerlicher für ein Unternehmen, als wenn Kunden für erbrachte Leistungen nicht bezahlen. Führen auch Mahnungen nicht zur Begleichung der Rechnung, hilft eventuell ein Inkassobüro weiter.

Wer Waren verkauft oder Dienstleistungen erbringt, möchte dafür natürlich auch bezahlt werden. In den meisten Fällen funktioniert dies reibungslos, es gibt aber auch Kunden, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Als ersten Schritt sollte man in diesem Fall mit einer Zahlungserinnerung auf die ausstehende Rechnung aufmerksam machen. Wurde die Überweisung nur vergessen, führt dies in der Regel zum Erfolg. Schwieriger wird es, wenn der Kunde nicht gewillt ist, zu bezahlen oder das Geld derzeit nicht aufbringen kann. Hier haben auch eine zweite und dritte Mahnung nicht den gewünschten Effekt. Einige Unternehmen machen hier den Fehler, auf ihre Forderungen zu verzichten. Das ist aber eine denkbar schlechte Entscheidung, da sie den Schuldner noch in seiner schlechten Zahlungsmoral bestärkt.

Besser ist es, ein Mahnverfahren einzuleiten oder sich an ein Inkassobüro zu wenden. Dieses schreibt den Kunden zunächst an und weist ihn nachdrücklich auf die anstehende Forderung hin. Dabei wird auch auf die rechtlichen und finanziellen Folgen verwiesen, sollte das Geld nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf dem angegeben Konto eingehen. Oft führt dies zum Erfolg, da dem Kunden spätestens jetzt klar sein dürfte, dass man nicht bereit ist, auf das einem zustehende Geld zu verzichten. In diesem Fall ist das Verfahren für den Gläubiger kostenfrei, die Gebühren des Inkassobüros werden dem Schuldner auferlegt. Allerdings bietet auch dieses Vorgehen keine Garantie auf einen baldigen Zahlungseingang. Der nächste Schritt ist in der Regel der gerichtliche Mahnbescheid. Hierbei hat der Schuldner die Möglichkeit, der Forderung zu widersprechen. Nimmt er diese wahr, muss gerichtlich geklärt werden, ob die Rechnung gerechtfertigt ist. Sollte keine Reaktion erfolgen, kommt es nach dem zweiten Mahnbescheid zur Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Diese erfolgt entweder in Form von Gehalts- oder Sachpfändungen. Sollte der Schuldner weder über ein ausreichendes Einkommen noch über wertvolle Gegenstände verfügen, gibt es allerdings nur eine verschwindend geringe Chance, das Geld zu erhalten. Dennoch sollten Unternehmer auf ein Mahnverfahren nicht verzichten.